Institut für Umweltanalytik und Wasserwirtschaft

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Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Rückblickend wurde ab Ende 2004 erstmalig eine Bestandsaufnahme der Gewässer und eine Bewertung auf Basis der WRRL vorgenommen. Die Mitgliedsstaaten haben die Gewässer beschrieben, Referenzgewässer und Gewässertypen festgelegt, Belastungen ermittelt und deren Auswirkungen vorläufig eingestuft.

In Deutschland sind die Bundesländer in die Umsetzung der WRRL eingebunden. (Umsetzung in Schleswig-Holstein)

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zeigten, dass bis zum Jahr 2015 wahrscheinlich nur ein kleiner Teil der deutschen Oberflächengewässer und etwa die Hälfte der Grundwasservorkommen die Ziele der Richtlinie ohne weitere Maßnahmen erreichen würden.

Belastungsmindernde Maßnahmen werden zum Beispiel dort notwendig, wo die Gewässermorphologie durch Nutzer wie Schiffahrt, Tourismus und Wasserkraft dauerhaft verändert wurde und wo stoffliche Einträge, insbesondere aus der Landwirtschaft, zu hoch sind.

Um die Ziele der WRRL zu erreichen, hat die EU den Mitgliedsstaaten einen klaren Zeitplan vorgegeben (siehe Abbildung).

Zeitachse
              für die Umsetzung der WRRL
Während die Bestandsaufnahme sowie die Aufstellung und Durchführung der Überwachungsprogramme abgeschlossen sind, liegen nun die Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme vor. Die Bewirtschaftungspläne wurden im März 2010 der europäischen Kommission übermittelt. Die Kommission beabsichtigt, in allen Mitgliedsstaaten zu prüfen, ob sie die Anforderungen der Richtlinie erfüllen und ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die Umweltziele für die Gewässer zu erreichen. Mit der Fertigstellung der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete startet der erste Bewirtschaftungszyklus der WRRL für den Zeitraum 2009 bis 2015.

Die Umweltziele der WRRL müssen bis 2015 erreicht sein - sofern keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden. Für Länder, die eine Fristverlängerung über 2015 hinaus in Anspruch nehmen, sind spätestens nach den zwei weiteren Bewirtschaftungszyklen (2015 bis 2021 und 2021 bis 2027) alle Umweltziele der Richtlinie zu erreichen.