Institut für Umweltanalytik und Wasserwirtschaft

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Flussarm in
              der Eider-Treene-Sorge-NiederungAls Gewässerschutz bezeichnet man die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer (Grundwasser, Oberflächengewässer und Küstengewässer) vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Im Vordergrund stehen
  • Reinhaltung des Wassers als Trink- oder Brauchwasser
  • Schutz aquatischer Ökosysteme (d.h. vom Wasser abhängige Organismen) als Teilaufgabe des Naturschutzes
Gewässerschutz wird deswegen teils nutzungsorientiert, teils losgelöst von Nutzungsinteressen betrieben. Zwischen diesen Ausrichtungen kann es zu Konflikten kommen.

Hinsichtlich des Grundwassers steht der Gewässerschutz in engem Zusammenhang mit dem Bodenschutz. Grundwasserverschmutzung als Teilaspekt der Umweltverschmutzung stellt ein ernstzunehmendes Problem dar.

Die Europäische Union (EU) hat 2000 einen Gemeinschaftsrahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung des Wassers festgelegt. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft einen Rahmen für den Schutz:
  • Bootssteg an der Schleider Binnenoberflächengewässer
  • des Grundwassers
  • der Übergangsgewässer und
  • der Küstengewässer.
Zunächst mussten die Mitgliedsstaaten die europäischen Gewässer nach Einzugsgebiet und Flußgebietseinheit identifizieren und analysieren. Im Anschluss verabschieden sie Bewirtschaftungspläne und Programme für jeden Wasserkörper.

Diese Rahmenrichtlinie verfolgt mehrere Ziele wie
  • die Verschmutzung der Gewässer zu verhindern bzw. zu reduzieren,
  • die nachhaltige Nutzung des Wassers zu fördern,
  • die Umwelt zu schützen,
  • den Zustand der aquatischen Ökosysteme zu verbessern und
  • die Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren abzuschwächen.

Ziel der EU-WRRL ist es, bis 2015 einen guten ökologischen Zustand der Gewässer in der Gemeinschaft zu erreichen.