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Als Gewässerschutz bezeichnet man die
Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer (Grundwasser,
Oberflächengewässer und Küstengewässer)
vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Im Vordergrund stehen
- Reinhaltung des Wassers als Trink- oder Brauchwasser
- Schutz aquatischer Ökosysteme (d.h. vom Wasser
abhängige Organismen) als Teilaufgabe des
Naturschutzes
Gewässerschutz wird deswegen teils nutzungsorientiert,
teils losgelöst von Nutzungsinteressen betrieben.
Zwischen diesen Ausrichtungen kann es zu Konflikten kommen.
Hinsichtlich des Grundwassers steht der Gewässerschutz
in engem Zusammenhang mit dem Bodenschutz.
Grundwasserverschmutzung als Teilaspekt der
Umweltverschmutzung stellt ein ernstzunehmendes Problem dar.
Die Europäische Union (EU) hat 2000 einen
Gemeinschaftsrahmen für den Schutz und die
Bewirtschaftung des Wassers festgelegt. Die
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft einen Rahmen für
den Schutz:
- der Binnenoberflächengewässer
- des Grundwassers
- der Übergangsgewässer und
- der Küstengewässer.
Zunächst mussten die Mitgliedsstaaten die
europäischen Gewässer nach Einzugsgebiet und
Flußgebietseinheit identifizieren und analysieren. Im
Anschluss verabschieden sie Bewirtschaftungspläne und
Programme für jeden Wasserkörper.
Diese Rahmenrichtlinie verfolgt mehrere Ziele wie
- die Verschmutzung der Gewässer zu verhindern bzw.
zu reduzieren,
- die nachhaltige Nutzung des Wassers zu fördern,
- die Umwelt zu schützen,
- den Zustand der aquatischen Ökosysteme zu
verbessern und
- die Auswirkungen von Überschwemmungen und
Dürren abzuschwächen.
Ziel der EU-WRRL ist es, bis 2015 einen guten
ökologischen Zustand der Gewässer in der
Gemeinschaft zu erreichen.
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