Wasseruntersuchungen im Rahmen der
Dichtheitsprüfung für die Grundstücksentwässerung
(DIN 1986)
In Schleswig-Holstein müssen alle bestehenden
erdverlegten Abwasserleitungen auf privaten
Grundstücken bis 2025 auf Dichtheit überprüft
werden, in Wasserschutzgebieten oder bei besonderer
Gefährdung durch stärker belastete gewerbliche
Abwässer bis 2015.
Wir beproben und untersuchen Abwasser von gewerblichen Einleitern
(z.B. Großküchen, Lebensmittelverarbeitung) zur Einstufung der Einleitung
als äquivalent zu normalem kommunalem Abwasser.
Wartung von Kleinkläranlagen
Wir führen an Kleinkläranlagen die behördlich
geforderten Wartungen und die dabei verlangten
Untersuchungen durch.
Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)
Im Rahmen der Selbstüberwachung kommunaler und
gewerblicher Abwasseranlagen bieten wir
Laboranalytik und die Inspektion von Schächten sowie
Leitungen bis DN 250 an.