Institut für Umweltanalytik und Wasserwirtschaft

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Überprüfung gewerblichen Abwassers

Die Bestimmungen für die Dichtheitsprüfung für Grundstücksentwässerungsanlagen in Schleswig-Holstein sehen vor, dass Einleiter von gewerblichen Abwässern die Dichtheit ihrer Abwasseranlagen bis 2015 nachweisen und danach die Prüfung ihrer Abwasseranlagen in Abständen von 15 Jahren wiederholen. Für Anlagen in Wasserschutzgebieten gelten schärfere Auflagen.

Je nach Art des Betriebs werden Abwässer, die nur gering mit den Standardparametern CSB, BSB5, Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor belastet sind, wie häusliche Abwässer eingestuft. Bestimmte Betriebsarten wie z.B. Lebensmittel-verarbeitende Betriebe müssen dazu einen Nachweis erbringen, dass ihr Abwasser nicht das dreifache der zulässigen Gehalte eines häuslichen Rohabwassers überschreitet:

  • 1500 mg/l BSB5 Biochemischer Sauerstoffbedarf
  • 3000 mg/l CSB Chemischer Sauerstoffbedarf
  • 75 mg/l ges-P Gesamt-Phosphor
  • 270 mg/l ges-N(anorg) gesamter anorganisch gebundener Stickstoff
  • 350 mg/l ges-N gesamter gebundener Stickstoff

Einleiter von Abwässern, die häuslichem Rohabwasser entsprechen, werden wie private Einleiter behandelt und müssen die Dichtheit ihrer Abwasseranlagen erst bis 2025 nachweisen und danach in Abständen von 30 Jahren wiederholen. Auch hier gelten schärfere Auflagen für Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten. Dieser Nachweis muss bis Ende 2015 erbracht werden.

(Anlagenabschnitte für belastetes Abwasser, das in betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen wie z.B. Fettabscheider eingeleitet wird, müssen alle 5 Jahre auf Dichtheit geprüft werden.)

Im Idealfall werden solche Abwassergehalte aus volumen- oder durchflussproportionalen 24-Stunden-Mischproben aus automatischen Probenahmeanlagen bestimmt. Allerdings sind hierfür Messungen des Abwasservolumens oder -Durchflusses erforderlich, die bei den meisten Anlagen, die nur einen Kontrollschacht mit offener Rinne haben, nicht erfolgen können. In diesem Fall bleibt nur eine zeitgesteuerte Erstellung einer Mischprobe.

Hierfür muss in der Abflussrinne ein kleines Ablaufhindernis eingebracht werden (ein kleiner Sandsack), hinter dem der Ansaugschlauch des Probenahmeautomaten Wasser entnehmen kann.