Institut für Umweltanalytik und Wasserwirtschaft

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Trinkwasserhygiene und Legionellen

Die Qualität von Trinkwasser und Wasser zum menschlichen Gebrauch wird in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben. Mit der Änderung der Verordnung zum 01.11.2011 wurde unter anderem eine neue Untersuchungs- und Anzeigepflicht für Betreiber von Großanlagen zur Warmwasserbereitung eingeführt. Die Untersuchung auf Legionellen soll (vorerst) jährlich erfolgen.

Das Bundesumweltamt schreibt:

Jedes Jahr erkranken mindestens 20.000-32.000 Personen in Deutschland an ambulant erworbenen Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden; bis 15% der Fälle enden sogar tödlich (1 und 2). Hinzu kommt die 10- bis 100-fache Anzahl an Erkrankungen am Pontiac-Fieber, das einen milderen Verlauf hat und auch durch Legionellen verursacht wird. Ab 1. November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung daher strengere Regeln vor: Erstmals müssen auch gewerbliche Betreiber und Vermieter ihre Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen.

Wer ist von der Neuregelung betroffen?

Betreiber einer Großanlage zur Warmwasserbereitung, die in gewerblicher oder öffentlicher Tätigkeit Warmwasser an dritte abgeben und bei denen es zu einer Vernebelung des Wassers (z.B. durch Duschen oder Whirlpools) kommt.

Welche Anlagen werden zu den Großanlagen gerechnet?

  • Anlagen, die ihr Wasser an besonders gefährdete Gruppen abgeben, z.B. in Krankenhäusern, Altenheimen und Kindertagesstätten
  • Anlagen in Hotels oder Sportstätten
  • Anlagen mit einem Warmwasserspeicher über 400 Liter (mit Abgabe an Dritte, z.B. Mieter oder Mitarbeiter)
  • Anlagen mit einem Leitungsvolumen (ohne die Zirkulation) über 3 Liter vom Warmwasserspeicher bis zur entferntesten Entnahmestelle

Warmwasseranlagen, bei denen es zu keiner Vernebelung kommt, sind nicht betroffen, ebensowenig Anlagen mit dezentraler Warmwasserbereitung.

Betreiber sind Eigentümer bzw. Hausverwalter, aber nicht die Mieter.

Die 2011 noch geforderte Anzeigepflicht für Großanlagen wurde mit der Novelle der Verordnung 2013 aufgehoben. Jetzt sind nur noch Anlagen mit Legionellenbefall beim Gesundheitsamt zu melden.

Die Beprobung auf Legionellen soll am Ausgang des Warmwasserbereiters, am Rücklauf der Zirkulation sowie an repräsentativen Stellen an jedem Leitungsstrang mit Vernebelung durchgeführt werden. Geeignete Probenahmestellen am Warmwasserbereiter und am Rücklauf der Zirkulation sind einzurichten. Die Probenahme an den Leitungssträngen soll mit entfernten Aufsätzen und desinfizierter Probenahmestelle erfolgen.

Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die sich im Leitungssystem einer Warmwasseranlage vermehren können, wenn die Wassertemperatur zwischen 25°C und 50°C liegt. Stagnierendes Wasser (z.B. durch tote oder wenig genutzte Leitungen) begünstigt das Wachstum dieser und anderer Keime.

Außer bei Menschen mit Immunschwäche stellen Legionellen ohne Vernebelung kein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Nur wenn es durch Vernebelung von belastetem Wasser zu einem Eintrag über die Atemwege kommt, können Legionellen sich in den Schleimhäuten der Atemwege vermehren und eine Lungenentzündung auslösen, die unbehandelt tödlich verlaufen kann.


Unsere Leistungen

  • Erstberatung mit Risikobewertung der Warmwasseranlage und Planung der Probenahme-stellen
  • Sachkundige und zertifizierte Probenahme auf Legionellen
  • Untersuchung auf Legionellen durch akkreditiertes Labor
  • Gefährdungsanalyse bei bestätigtem Legionellenbefall
  • Beratung und Koordinierung von Sanierungsmaßnahmen