Trinkwasserhygiene und Legionellen
Die Qualität von Trinkwasser und Wasser zum
menschlichen Gebrauch wird in der
Trinkwasserverordnung festgeschrieben. Mit der
Änderung der Verordnung zum 01.11.2011 wurde
unter anderem eine neue Untersuchungs- und
Anzeigepflicht für Betreiber von
Großanlagen zur Warmwasserbereitung
eingeführt. Die Untersuchung auf Legionellen
soll (vorerst) jährlich erfolgen.
Das Bundesumweltamt schreibt:
Jedes Jahr erkranken mindestens 20.000-32.000
Personen in Deutschland an ambulant erworbenen
Lungenentzündungen, die durch Legionellen
hervorgerufen werden; bis 15% der Fälle
enden sogar tödlich (1 und 2). Hinzu kommt
die 10- bis 100-fache Anzahl an Erkrankungen am
Pontiac-Fieber, das einen milderen Verlauf hat
und auch durch Legionellen verursacht wird. Ab
1. November 2011 schreibt die
Trinkwasserverordnung daher strengere Regeln
vor: Erstmals müssen auch gewerbliche
Betreiber und Vermieter ihre Anlagen auf
Legionellen untersuchen lassen.
Wer ist von der Neuregelung betroffen?
Betreiber einer Großanlage zur
Warmwasserbereitung, die in gewerblicher oder
öffentlicher Tätigkeit Warmwasser an
dritte abgeben und bei denen es zu einer
Vernebelung des Wassers (z.B. durch Duschen oder
Whirlpools) kommt.
Welche Anlagen werden zu den Großanlagen
gerechnet?
- Anlagen, die ihr Wasser an besonders
gefährdete Gruppen abgeben, z.B. in
Krankenhäusern, Altenheimen und
Kindertagesstätten
- Anlagen in Hotels oder Sportstätten
- Anlagen mit einem Warmwasserspeicher über
400 Liter (mit Abgabe an Dritte, z.B. Mieter
oder Mitarbeiter)
- Anlagen mit einem Leitungsvolumen (ohne die
Zirkulation) über 3 Liter vom Warmwasserspeicher bis zur entferntesten Entnahmestelle
Warmwasseranlagen, bei denen es zu keiner
Vernebelung kommt, sind nicht betroffen,
ebensowenig Anlagen mit dezentraler
Warmwasserbereitung.
Betreiber sind Eigentümer bzw.
Hausverwalter, aber nicht die Mieter.
Die 2011 noch geforderte Anzeigepflicht für Großanlagen wurde mit der Novelle der Verordnung 2013 aufgehoben. Jetzt sind nur noch Anlagen mit Legionellenbefall beim Gesundheitsamt zu melden.
Die Beprobung auf Legionellen soll am Ausgang des
Warmwasserbereiters, am Rücklauf der
Zirkulation sowie an repräsentativen Stellen
an jedem Leitungsstrang mit Vernebelung
durchgeführt werden. Geeignete
Probenahmestellen am Warmwasserbereiter und am
Rücklauf der Zirkulation sind einzurichten.
Die Probenahme an den Leitungssträngen soll
mit entfernten Aufsätzen und desinfizierter
Probenahmestelle erfolgen.
Legionellen
Legionellen
sind Bakterien, die sich im Leitungssystem einer
Warmwasseranlage vermehren können, wenn die
Wassertemperatur zwischen 25°C und 50°C
liegt. Stagnierendes Wasser (z.B. durch tote oder
wenig genutzte Leitungen) begünstigt das
Wachstum dieser und anderer Keime.
Außer bei Menschen mit Immunschwäche
stellen Legionellen ohne Vernebelung kein
besonderes Gesundheitsrisiko dar. Nur wenn es
durch Vernebelung von belastetem Wasser zu einem
Eintrag über die Atemwege kommt, können
Legionellen sich in den Schleimhäuten der
Atemwege vermehren und eine Lungenentzündung
auslösen, die unbehandelt tödlich
verlaufen kann.
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