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Institut für Umweltanalytik und Wasserwirtschaft
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Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)
Die Selbstüberwachungsverordnung
des Landes Schleswig Holstein verpflichtet die
Betreiber von kommunalen und gewerblichen
Abwasseranlagen, die Einhaltung der Grenzwerte beim
eingeleiteten Abwasser messen zu lassen sowie die
Anlagen in regelmäßigen Intervallen zu inspizieren.
Wir führen Probenahmen und chemisch-physikalische
Abwasseruntersuchungen gemäß den Anlagen 1 und 3
durch und können Freispiegelleitungen bis DN 200 per
Kamerabefahrung optisch inspizieren oder auf
Dichtigkeit prüfen..
Im Fall der Dichtheitsprüfung von erdverlegten
Abwasserleitungen zur Entwässerung von privaten
Grundstücken regelt die örtliche Abwassersatzung, wo
der Übergabepunkt in das öffentliche Abwassernetz
liegt. Im Allgemeinen ist dies der erste
Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück, vom
Hauptkanal aus gesehen.
Die derzeit gültige SÜVO von 2007 schreibt die
Inspektion der Hauptkanäle vor, in der nachfolgenden
SÜVO soll auch die optische Dichtheitsprüfung der
Hausanschlussleitungen bis zum Übergabepunkt
festgeschrieben werden. Von dieser anderen
Rechtsgrundlage für die Dichtheitsprüfung der
Leitungen abgesehen gelten die gleichen technischen
Bestimmungen wie bei den Leitungen auf
Privatgrundstücken.
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